Handreichungen zum Friesisch-Gesetz erschienen

Handreichungen zum Friesisch-Gesetz
Friisk Foriining gibt Informationsbroschüre heraus

BARGUM/BEERGEM. In diesen Tagen erhalten Kreistagsabgeordnete, Ämter, Gemeinden, Behörden und Institutionen im Kreis Nordfriesland und auf Helgoland eine Informationsbroschüre zugeschickt, die eine Reihe von konkreten Anwendungsmöglichkeiten des Friesisch-Gesetzes erläutert. Zur Erinnerung: Im Dezember 2004 beschloss der schleswig-holsteinische Landtag das Friesisch-Gesetz (friisk-gesäts) zur Förderung des Friesischen im öffentlichen Raum, bei dem es vorrangig um die Berücksichtigung der friesischen Sprache in Verwaltungen und bei der Beschilderung an Gebäuden und auf Ortstafeln geht.

?Mit der jetzt vorgelegten Broschüre wollen wir deutlich machen, wie vielfältig die Möglichkeiten zur Förderung der friesischen Sprache und Kultur sind. Anhand vieler Beispiele wird aufgezeigt, wie in anderen Ländern und Regionen mit der Mehrsprachigkeit geworben wird. Die Handreichung, die sich an Bürgerinnen und Bürger, an politische Mandatsträger, an Verwaltungsleiter und Mitarbeiter in Behörden wendet, bietet die einmalige Chance, ein deutliches Bekenntnis für die friesische Kultur und damit für Nordfriesland abzugeben.?, stellt Jörgen Jensen Hahn, Vorsitzender der Friisk Foriining, fest. ?Dabei kann zum Beispiel die Neuordnung der Amtsstruktur genutzt werden, in den neuen Ämtern von vornherein mehr Zweisprachigkeit umzusetzen.?

Die 24-seitige Broschüre ?Die Anwendung des Friesisch-Gesetzes? wurde vom Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein über den Friesenrat gefördert und ist im Sekretariat der Friisk Foriining in Bargum/Beergem erhältlich, Tel. 04672-77520.

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Wård lastmoot önj e Friisk Foriining

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