Biikebrennen in das nationale Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen
12. önj e jülmoune 2014
Danke Anke!
Zur Aufnahme des Biikebrennens in das nationale Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes erklärt der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms:
Die Aufnahme des Jahresfeuers Biike in das nationale Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes ist ein riesen Erfolg für Nordfriesland und das Land im Allgemeinen und für uns Friesen im Besonderen.
Das Biikefeuer ist eine jahrhundertealte Tradition der Friesen in Schleswig-Holstein und weit über die Landesgrenzen hinaus bekannt. Es ist ein Stück unserer Identität.
Gestern konnten wir im Landeshaus das 10-jährige Jubiläum für das Friesischgesetz feiern. Dieses vom SSW initiierte Gesetz hat die friesische Sprache im öffentlichen Raum sichtbar und erlebbar gemacht. Denn zweisprachige Ortsschilder und die zweisprachige Beschilderung von öffentlichen Gebäuden und Bahnhöfen haben nicht nur dafür gesorgt, dass wir Friesen unsere Sprache auch außerhalb der eigenen vier Wände leben und pflegen können – sie sind auch ein Gewinn für die Mehrheitsbevölkerung und den Tourismus, unterstreichen wir damit schließlich ein echtes Alleinstellungsmerkmal unseres Landes: Unsere Sprachen- und Kulturvielfalt.
Mit der Aufnahme des Biikefeuers in das nationale Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes ist es gelungen, auch dem friesischen Brauchtum einen bundesweiten Schub zu geben. Den Antrag hierfür hatte der Friesenrat selbst eingebracht.
Ich bedanke mich bei der Landesregierung, hier insbesondere bei der unserer Kulturministerin Anke Spoorendonk, dass sie diesen Antrag aktiv unterstützt und damit zur Erfolgsstory gemacht hat.