Friesisch-Gesetz zeigt Wirkung
Vor genau einem Jahr, am 11.11.2004, ist das Friesisch-Gesetz im Schleswig-Holsteinischen Landtag verabschiedet worden.
„Heute zeigt sich anhand mehrerer konkreter Beispiele, dass das Gesetz auch Wirkung zeigt“, äußert sich Lars Harms, Vorstandsmitglied der Friisk Foriining, zufrieden. „Mit Hilfe des Friesisch-Gesetzes sind den Friesen in jüngster Zeit einige Erfolge gelungen, die wichtig für die weitere Entwicklung der Minderheit sind“, so der SSW-Landtagsabgeordnete, der seinerzeit die Initiative zu dem Gesetz ergriffen hatte.
Harms nennt konkret die aktuelle zweisprachige Beschilderung auf den Bahnhöfen von Husum bis Westerland mit den dazugehörigen Erläuterungen über die Volksgruppe auf den Bahnhöfen. Ganz neu sei in diesem Zusammenhang die Zusage der Nord-Ostsee-Bahn, zum Fahrplanwechsel am 11. Dezember in den Zügen die Haltestellen in Nordfriesland nicht nur auf deutsch, sondern auch in den jeweiligen friesischen Entsprechungen anzukündigen.
Als erste Beispiele für gelungene zweisprachige Beschilderung an öffentlichen Gebäuden werden die Finanzämter in Husum und Leck genannt. Weitere zweisprachige Beschilderungen werden in der nächsten Zeit folgen.
„Wir stellen fest, dass auch die Nutzung der friesischen Sprache vor den Behörden viel selbstverständlicher erfolgt. Und das bedeutet, dass die Verankerung des Friesischen als offizielle Sprache in Nordfriesland und auf Helgoland seine Wirkung nicht verfehlt hat, sondern zu einer modernen Sprachförderung beiträgt. Aber nicht nur die Bürgerinnen und Bürger, sondern auch die Behörden sollten so umfassend wie möglich die Möglichkeiten, die durch das Friesisch-Gesetz geschaffen worden sind, nutzen,“ regt der Abgeordnete mit Blick auf das Land, den Kreis und die Kommunen an.
Im Friesisch-Gesetz wird die Förderung des Friesischen im öffentlichen Raum geregelt. Den Friesen wird eingeräumt, ihre Sprache in Nordfriesland und auf der Insel Helgoland gleichberechtigt zu verwenden. So können z.B. Urkunden, Eingaben, Belege in friesischer Sprache bei Behörden vorgelegt und die friesische Sprache auch mündlich in Behörden benutzt werden, wodurch das Friesische einen hohen Grad der Gleichstellung gegenüber der Amtssprache Deutsch erhält. Das Land ist verpflichtet, seine Behörden zweisprachig zu beschildern und es soll fortan darauf hinwirken, dass topografische Bezeichnungen und Beschilderungen an öffentlichen Gebäuden ebenfalls zweisprachig ausgeführt werden. Der Kreis Nordfriesland und seine Gemeinden sowie die Gemeinde Helgoland haben ebenfalls das Recht, die friesische Sprache umfassend in Verwaltungsangelegenheiten und in der Beschilderung zu nutzen. Darüber hinaus ist in dem Gesetz auch das freie Bekenntnis zur friesischen Volksgruppe abgesichert.